Grenzdarstellung im Kataster (Geodäsie/Vermessung)

Slartir, Friday, 23.02.2024, 18:17 (vor 64 Tagen) @ seppi

Grundsätzlich liegt das Grundstück(Flurstück) dort, wo es im Kataster eingezeichnet ist. Punkt.

Da gibt es, theoretisch, kein historisch falsch. Ein Flurstück wurde/wird vermessen, die Eigentümer und angrenzenden Nachbarn sind dabei oder unterschreiben mindestens das Abmarkungsprotokoll, danach wird das im Kataster eingetragen und ist rechtsgültig.

Es kommt evtl. noch auf die Darstellung im Katasterauszug an.
Wenn die Grenzen mit einer durchgezogenen Linie dargestellt und an den Knickpunkten zudem noch kleine Ringerl eingezeichnet sind, ist das ganze in der Regel genau vermessen und abgemarkt.

Fehlen die Ringerl ist das ganze genau, aber vor Ort nicht durch Grenzmarken markiert.

Wenn die Grenzlinie gestrichelt ist und evtl. auch noch die Ringerl fehlen, dann ist das eine Grenze, die noch nicht vermessen wurde. Diese wurde wahrscheinlich aus Urkarten übernommen.

In so einem (gestichelten) Fall kannst Du bei der zuständigen Vermessungsbehörde ein Grenzfeststellungsverfahren beantragen. Hier wird dann aufwendig die Grenze festgestellt, vermessen, abgemarkt und rechtssicher im Kataster eingetragen.

Handelt es sich um eine bereits vermessene Grenze kannst man im Zweifel eine Grenzwiederherstellung beauftragen. Hier wird die Grenze anhand des Katasters vor Ort abgesteckt, die Grenzpunkte ("Ringerl";) aufgedeckt oder, falls sie fehlen, neu vermarkt.

Also nochmal, Dein Flurstück ist rechtlich dort, wo es das Kataster sagt. Diese Fläche gehört Dir.
Das hat aber nichts mit der Topographie vor Ort zu tun. D.h. z.B. eine Mauer ist nicht gleichzeitig die (rechtliche) Grenze eines Flurstückes. Oder der Flurweg liegt nicht zwangsweise innerhalb seiner Grenzen etc.. Es kann also duchaus sein, das jemand jahrelang auf Nachbars Grund lebt, nur weil der Großvater sich gedacht hat, hier ein Zaun, das wär doch schön...

Noch eine Anmerkung zum Schluß, ein Flurstück wird ja durch Grundbuch (rechtlich) und Liegenschaftskataster (geometrisch/physisch) definiert.

Aber es gilt nicht die Fläche, die im Grundbuch steht!
Merke:

"Die Fläche im Grundbuch nimmt nicht am öffentlichen Glauben teil."

Maßgeblich für Form und Größe ist das Zahlenwerk des Liegenschaftskatasters.

D.h. wenn z.B. im Grundbuch 1000m² stehen und die Berechnung im Kataster nur 500m² ergibt, ist das Flurstück nur 500m² groß. Punkt. Ist so. Wer im Kaufvertrag 1000m² stehen und gezahlt hat ist erstmal der Dumme, ihm gehören trotzdem nur 500m²...

S.


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